Ein aktuelles Thema, das nach Basisbeteiligung ruft!
Pro und Contra zur abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde 2014 eingeführt.
Ziel war es, Menschen mit einem besonders langen Arbeitsleben einen früheren,
abschlagsfreien Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.
Zwölf Jahre später soll diese von der gleichen Koalition abgeschafft werden.
Wollen wir das? Es stellt sich die Frage, ob die Regelung ihre ursprüngliche
sozialpolitische Zielsetzung noch erfüllt oder ob sie weiterentwickelt werden sollte.
Versuch einer Objektivierung des Themas.
1. Anerkennung eines langen Arbeitslebens
Wer 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat,
hat einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung des Sozialstaates erbracht.
Die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ist Ausdruck von
Leistungsgerechtigkeit.
Kernaussage:
Wer besonders lange eingezahlt hat, soll auch früher ohne Abschläge
in Rente gehen können.
2. Schutz besonders belasteter Arbeitnehmer
Die Regelung wurde insbesondere für Beschäftigte geschaffen,
die körperlich oder psychisch belastende Tätigkeiten über Jahrzehnte
ausgeübt haben.
Viele Arbeitnehmer beginnen ihre Erwerbstätigkeit bereits mit 15 oder
16 Jahren und erreichen dadurch sehr früh 45 Versicherungsjahre.
3. Flexibler Renteneintritt
Nicht alle Erwerbsbiografien verlaufen gleich.
Ein früher Berufseinstieg soll sich auch beim Renteneintritt bemerkbar machen.
Dadurch wird die starre Altersgrenze teilweise durchbrochen.
4. Vertrauensschutz
Viele Versicherte haben ihre persönliche Lebensplanung auf diese Regelung
aufgebaut.
Eine grundlegende Abschaffung würde erhebliche Vertrauensverluste verursachen.
5. Weiterarbeit stärkt den Arbeitsmarkt
Seit Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bleiben viele erfahrene Fachkräfte
freiwillig im Berufsleben.
Sie zahlen weiterhin Steuern und Sozialabgaben und tragen zur Linderung
des Fachkräftemangels bei.
1. Die Zielgruppe wird nur teilweise erreicht
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass viele Bezieher der abschlagsfreien
Altersrente nicht aus besonders belastenden Berufen stammen.
Umgekehrt erreichen viele Beschäftigte in tatsächlich belastenden Berufen
die notwendigen 45 Versicherungsjahre gar nicht.
Gründe sind beispielsweise:
- gesundheitliche Einschränkungen
- Arbeitslosigkeit
- Teilzeit
- Erwerbsunterbrechungen
- Saisonarbeit
Damit wird ausgerechnet die ursprüngliche Zielgruppe häufig nicht erreicht.
2. Frauen profitieren deutlich seltener
Frauen erreichen die erforderlichen 45 Versicherungsjahre wesentlich seltener.
Kindererziehung, Pflegezeiten, Teilzeitbeschäftigung und unterbrochene
Erwerbsbiografien verhindern häufig den Zugang. Obwohl viele dieser Zeiten
rentenrechtlich berücksichtigt werden, bleibt die Hürde hoch.
3. Ostdeutsche Erwerbsbiografien werden benachteiligt
Viele Erwerbsverläufe wurden durch oder nach der Wiedervereinigung durch
Arbeitslosigkeit oder Betriebsstilllegungen unterbrochen.
Die Kritik mehrerer ostdeutscher Ministerpräsidenten richtet sich deshalb
gegen die starre Voraussetzung von 45 Versicherungsjahren.
4. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen verändert den Charakter der Regelung
Ursprünglich sollte die Rente den Ausstieg aus einem langen Arbeitsleben ermöglichen.
Heute kann die Rente gleichzeitig mit einem unbegrenzten Erwerbseinkommen
bezogen werden.
Dadurch stellt sich die Frage:
Ist die Regelung noch eine Ausstiegsregelung oder inzwischen eine
zusätzliche Einkommensmöglichkeit?
5. Zusätzliche Rentenansprüche trotz vorzeitigem Rentenbezug
Wer weiterarbeitet,
- erhält bereits seine Altersrente,
- erzielt zusätzlich Erwerbseinkommen, und davon 2000 € steuerfrei
- zahlt weitere Beiträge,
- erhöht dadurch später sogar seinen Rentenanspruch.
Kritiker sehen hierin eine zusätzliche Belastung der gesetzlichen
Rentenversicherung.
6. Keine Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen
Die Regelung gilt ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beamte, Abgeordnete und große Teile der Selbstständigen erwerben ihre
Altersversorgung nach anderen Systemen.
Damit stellt sich erneut die Frage nach einer Erwerbstätigen- oder
Bürgerversicherung.
Offene Fragen
Die Debatte sollte sich nicht auf die Alternative „abschaffen oder beibehalten“
beschränken. Diskutiert werden könnten beispielsweise:
- Sind 45 Versicherungsjahre noch das richtige Kriterium?
- Sollte die tatsächliche gesundheitliche Belastung stärker berücksichtigt werden?
- Braucht es Sonderregelungen für belastende Berufe?
- Sollten Unterbrechungen der Erwerbsbiografie stärker berücksichtigt werden?
- Sollte der unbegrenzte Hinzuverdienst wieder eingeschränkt oder differenziert geregelt werden?
- Ist eine Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich?
Sozialdemokratische Kernfrage
Die eigentliche Frage lautet nicht, ob ein langes Arbeitsleben anerkannt werden soll.
Das ist unstreitig. Sie lautet vielmehr:
Erreicht die heutige Regelung noch diejenigen, für die sie ursprünglich geschaffen wurde?
Wenn Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien und guter Gesundheit häufiger profitieren
als Beschäftigte mit niedrigen Einkommen, gesundheitlichen Belastungen oder
unterbrochenen Erwerbsverläufen, stellt sich die sozialdemokratische
Gerechtigkeitsfrage neu.
Gerade weil die SPD diese Reform aus einem sozialpolitischen Anliegen heraus
eingeführt hat, sollte sie ihre Wirkung heute offen überprüfen.
Sozialpolitik muss sich nicht nur an ihren guten Absichten messen lassen,
sondern auch daran, ob sie die Menschen erreicht, die sie schützen und
unterstützen will.
Viele Grüße
Norbert